Zarische Truppen, Krasnaja Poljana, 21.5.1864

Zarische Truppen, Krasnaja Poljana, 21.5.1864

Sonntag, 2. März 2014

Wenn das Militär Geschichte schreibt: Jörg Baberowski und das Kolonialklischee vom "kriminellen Nordkaukasier"



In meinem vorigen Post hatte ich geschildert, wie Prof. Baberowski nach einer ursprünglich positiven Bewertung meines Forschungsprojektes mir im Dezember 2005 vor versammelter SFB-Mannschaft das Sprechen über "Säuberungen" im Westkaukasus zum Vorwurf gemacht und damit, ohne entsprechend eigene Sorgfalt walten zu lassen, einen erheblichen Beitrag dazu geleistet hatte, meine wissenschaftliche Eignung in Zweifel zu ziehen und meiner akademischen Karriere ein Ende zu setzen. Hier möchte ich nun aufzeigen, wie Prof. Dr. Jörg Baberowski selbst die Kolonialgeschichte des Westkaukasus darstellt und die genozidale Zerschlagung der tscherkessischen Präsenz in der Region erklärt, welchen Argumentationsmustern er hier folgt und welche Wirklichkeitsausschnitte er uns mit seinem Beitrag liefert.

"Wegweiser zur Geschichte: Kaukasus" (Bildquelle: truppen.info)
Der Aufsatz, von dem hier die Rede ist, ist 2008 (also geraume Zeit nach unserem ersten Aufeinandertreffen im SFB 437 und meinem weitergehenden Quellen- und Informationsangebot an Prof. Baberowski) unter dem Titel  "Der hundertjährige Krieg 1774-1878: Russische Expansion und zarische Herrschaft" im Kaukasus-Band der Reihe "Wegweiser zur Geschichte" erschienen (S. 37-45). Gerade diese Reihe hatte ich im Dezember 2005 als Beispiel für einen heiklen Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Militär benannt und dementsprechend eine kritische Diskussion eingefordert, woraufhin Prof. Baberowski (nach Information eines Kollegen) dies als Spinnerei meinerseits abgetan hatte. 

Beim Herausgeber der Reihe, dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt Potsdam (heute "Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr") handelte es sich um eine weisungsgebundene Dienststelle des Bundesministeriums der Verteidigung, deren Aufgabe u.a. die "Erstellung von historisch-politischen Informationsmaterialien über die jeweiligen Staaten oder Regionen" ist. Die "Wegweiser zur Geschichte" gehören in diese Kategorie militärisch relevanter Materialien, sie informieren laut Herausgeber "über Geschichte und Kultur von Ländern und Regionen, in denen die Bundeswehr im Einsatz steht oder stand". Der Schöningh-Verlag beschreibt die Reihe wie folgt:

 "Die neue Reihe „Wegweiser zur Geschichte“ setzt sich gezielt mit der Geschichte von Krisengebieten auseinander. Sie erfüllt damit das verbreitete Bedürfnis nach zuverlässiger Information über die historischen Zusammenhänge in Ländern, die gegenwärtig immer wieder in den Schlagzeilen der Weltpresse auftauchen, wie etwa Bosnien-Herzegowina, Afghanistan oder das Kosovo. Die neue Reihe des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes richtet sich an alle, die Hintergrund- und Orientierungswissen über jene Krisenzonen suchen. Zu ihnen gehören Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz ebenso wie die breite politisch und historisch interessierte Öffentlichkeit."

Baberowski hat an zwei Bänden besagter Reihe - einmal zum Kaukasus und einmal zu Afghanistan mitgewirkt, wie auch an Veranstaltungen des MGFA. Seine Kontakte zum MGFA sind hier jedoch für sich genommen zweitrangig. Mir geht es hier zunächst weniger um den Fakt, daß er als Wissenschaftler mit dem MGFA zusammengearbeitet hat, sondern darum, wie er sich ihm gegenüber positioniert. Das heißt, ich möchte es hier vermeiden, nach Art einer Berühungskontamination zu argumentieren. Von Belang ist, inwieweit Baberowskis Kaukasus-Beitrag zum "Wegweiser zur Geschichte" eine kritische Distanz zum Auftraggeber wahrt.  Genügt seine Darstellung der Kolonialisierung des Kaukasus in Inhalt und Argumentationsstruktur wissenschaftlichen Anforderungen, oder setzt sich im Spannungsfeld von militärischer Logik und wissenschaftlichen Prinzipien erstere durch?

Der Kaukasusband insgesamt ist in seiner wissenschaftlichen Konzeption anzweifelbar. In seinem Vorwort wird als Ziel benannt, er solle "die schnelle Orientierung in der Kaukasusregion ermöglichen", er gehe "dem Verlauf und den Gründen nationaler Konflikte nach" und werde "(d)en deutschen Angehörigen der Beobachtermission UNOMIG, die seit 1994 Dienst in Georgien tun", "hoffentlich eine nützliche Ausbildungshilfe sein" (S.7-8). Dieser praktischen Zielsetzung wurde eine Reihe internationaler Experten zugeführt, die Liste der Beitragenden ist recht eindrucksvoll. Die hochkarätige Besetzung mit international namhaften Geisteswissenschaftlern wird für den Leser jedoch insofern zum Problem, als der Band selbst dem Grundsatz wissenschaftlicher Transparenz und Nachprüfbarkeit nicht genügt: die Aufsätze bieten nicht nur keinerlei Quellenangaben oder Belege für die vorgebrachten Tatsachenbehauptungen, Darstellungensweisen und Interpretationen, auch Forschungskontroversen werden nicht thematisiert. Unterschiedliche Sichtweisen und Forschungsansätze erhalten keinen Raum. Dem interessierten Laien, für den der Band ja schließlich gedacht ist, wird damit der Eindruck unumstößlicher Wahrheiten vermittelt; es muß ihm so scheinen, als ob sich alles genauso verhielte, wie hier vom Fachpersonal geschildert. Indem eine Aufschlüsselung in allseits anerkannte Fakten, Forschungsstand/Forschungskontroversen und Autorenmeinung nicht geboten wird, wird einer reflexiven Auseinandersetzung damit von Anfang an ein Riegel vorgeschoben.

"Der hundertjährige Krieg 1774-1878: Russische Expansion und zarische Herrschaft"

Baberowski eröffnet seine Darstellung mit einem weithin bekannten Puschkin-Zitat (S. 37):

"Die Tscherkessen hassen uns.[...] Wir haben sie von ihren fetten Weiden verdrängt; ihre Aule sind zerstört, ganze Stämme vernichtet. [...] Es gibt kaum eine Möglichkeit, sie zu befrieden, es sei denn, man entwaffnete sie, wie man die Krimtataren entwaffnet hat, was überaus schwierig durchzuführen ist in Folge der unter ihnen herrschenden Erbstreitigkeiten und der Blutrache. Dolch und Säbel sind Teile ihres Körpers, und der Säugling beginnt sie zu beherrschen, noch ehe er sein erstes Wort stammelt. Mord ist bei ihnen – nur eine Körperbewegung."
 
Was andernorts die Grundlage abgibt für eine Analyse orientalistischer Bilder und ihrer kolonialen Funktion(en) (z.B. in Susan Laytons „Russian Literature and Empire“, insbes. S. 93 ff), wird von Baberowski nicht nur ohne jegliche Einordnung in den kolonialen Diskurs der Zeit stehengelassen, sondern sogar als Art Leitmotiv für die eigene Darstellung und Interpretation historischer Abläufe genutzt: Baberowskis gesamte Argumentationsführung in Bezug auf den russischen Eroberungskrieg beruht auf der kolonialen Figur vom nordkaukasischen Bergbewohner, der ein problematisches Verhältnis zu Recht und Ordnung habe. Seine Darstellung der Kolonialisierung des Nordkaukasus, die ich im folgenden schrittweise beleuchten möchte, ist recht kurz, dafür aber bedeutungsschwer. Sie beläuft sich im wesentlichen auf die Behauptung, Tscherkessen und andere Völker seien aus dem Kaukasus geflohen, weil sie – nach zuvor hingenommener russischer Vorherrschaft – die Umstellung auf ein russisches Rechtssystem am Anfang der 1840er nicht hätten ertragen können. Werfen wir jedoch zunächst einen genaueren Blick auf die koloniale Denkfigur, mit der Baberowski seinen Beitrag beginnen läßt.

Der „kriminelle Nordkaukasier“ als Topos der russischen Kolonialliteratur

Analysiert wurde die koloniale Denkfigur vom "wilden" bzw. "halbwilden" Nordkaukasier mit seinem fehlenden Verständnis für Recht und zivile Ordnung u.a. in Austin Jersilds exzellenter Studie „Orientalism and Empire. North Caucasus Mountain Peoples and the Georgian Frontier, 1845-1917“. (Ein Buch, auf das ich Baberowski bereits um das Jahr 2003 aufmerksam gemacht hatte. Jersilds Analysen werden von Baberowski hier jedoch – wie ein Großteil der übrigen Fachliteratur auch – schlicht ignoriert.) Wie Jersild in seiner Studie ausführt, spielte der Gedanke, der russische Staat bringe den Kaukasiern und anderen Völkern mit langen Traditionen von „Willkür“ den „Schutz des Rechts“, eine zentrale Rolle bei der Rechtfertigung der imperialen Expansion (S.88, S. 92). Nordkaukasische Völker wie die Tscherkessen wurden der Logik dieses Diskurses zufolge als Gegenpol zur ordnungsbringenden Rolle des russischen Staates konstruiert, ihnen wurde ein ein zügelloser, leidenschaftlicher Charakter und unbeherrschtes Auftreten, Vorliebe für Kampf und Streit und generell ein Hang zu Räubereien und kriminellen Akten zugeschrieben (S.98, insbesond. S. 99ff). Der Kolonisator stellte über dieses Bild die Situation im Nordkaukasus so dar, als bedürfe der Einheimische der von außen kommenden, zivilisierenden und mäßigenden Hand. Diese Kritik orientalistischer Bilder hätte sich jedoch nicht nur bei Jersild, sondern auch in einem Standardwerk wie Russia's Orient nachlesen lassen: auch hier steht geschrieben, wie das Propagieren des Konzepten von „graždanstvennost'“ (in etwa „staatsbürgerliches Bewußtsein“) mit kolonialer Expansion und Kontrolle zusammenging, und wie sein ebenfalls koloniales Gegenstück, die angebliche nordkaukasische „dikost'“ („Wildheit“) dazu eingesetzt wurde, um Massenexilierungen zu rechtfertigen (Beiträge von Dov Yaroshevski, bes. S. 61 ff, und Austin Lee Jersild).

Bereits die früheste bekannte russische ethnographische Studie zum Nordkaukasus hatte den Kabardinern (in dem Falle ein Sammelbegriff für die Nordkaukasier schlechthin) ein fehlendes Rechtsverständnis attestiert. In der 1784 erstellten „Kurzen Beschreibung der kabardinischen Völker“ (RGIA, f.1086, op. 1, d. 1191, hier l. 1-1b) hatte Autor Pavel Potemkin behauptet, „im Zuge detaillierter Nachforschungen“ zu den Kabardinern festgestellt zu haben,
 
daß sie niemals irgendwelche Gesetze besessen hatten und [auch heute] keine besitzen, und daß sie seit alters her lediglich den überlieferten Gewohnheiten folgen. Ihre Sitten sind vollkommen verfallen, denn die Zwistigkeiten untereinander haben sich derart eingeschliffen und fest verwurzelt, daß ihnen sogar der Begriff der Wahrheit fast fremd ist“.

Spätere Beispiele dafür, wie Behauptungen vom angeblich fehlenden Rechstverständnis der Nordkaukasier als argumentative Rechtfertigung von Vernichtungkrieg und „Aussiedlungen“ eingesetzt wurde, hatte ich auch in meinem Berliner Vortrag und meiner Projektvorstellung im Dezember 2005 erwähnt gehabt. Prof. Baberowski hätte, wenn er die relevante Fachliteratur schon nicht gelesen haben sollte, zumindest aus diesem Zusammenhang vom kolonialen Topos des „kriminellen Nordkaukasiers“ Kenntnis haben müssen. Im Dezember 2005 hatte ich etwa an prominenter Stelle und recht ausführlich die Gedanken von Pavel Pestel', der für eine Auslöschung der Präsenz von "zügellosen Völkern" im Nordkaukasus und ihre Ersetzung durch eine russische Bevölkerung plädiert hatte, aus dem Jahr 1824 zitiert (nach: Gordin, Jakov: Kavkaz: zemlja i krov’. Rossija v Kavkazskoj vojne XIX veka. SPB 2000, S. 6- 8) :

Bezüglich der Kaukasischen Länder haben nämlich alle Erfahrungen, die hinsichtlich der Umwandlung [prevraščenie] der Bergvölker zu friedlichen und ruhigen Nachbarn gemacht wurden, deutlich und unzweifelhaft die Unmöglichkeit gezeigt, dieses Ziel zu erreichen.
    
Und weiter:

Die Form ihres Lebens, das sie in ständigen kriegerischen Tätigkeiten verbringen, hat diese Völker mit einer bemerkenswerten Tapferkeit und einer ausgezeichneten Unternehmungslust [predpriimčivost’] ausgestattet; aber diese Lebensweise selbst ist die Ursache dafür, daß diese Völker ebenso arm wie wenig erleuchtet [prosveščenny] sind. Das Land, das sie von alters her bewohnen, ist bekannt als gesegnete Gegend [blagoslovennyj kraj], in der alle Erzeugnisse der Natur die menschlichen Mühen im Überschuß belohnen könnten und die früher einmal in aller Fülle erblüht war und sich nun in einem verödeten Zustand befindet und niemandem auch nur irgendeinen Nutzen bringt.

In meinem Berliner Vortrag vom Vorjahr hatte ich aus der Endphase des russischen Unterwerfungskrieges in Gestalt der Generäle Miljutin und Karcov zwei andere Beispiele dafür angeführt, wie sich des Bildes des gesetzlosen Nordkaukasiers bedient wurde, um für den geplanten Vernichtungskrieg zu werben:

Dmitri A. Miljutin, 1857 (AKAK, XII S. 923, hier nach Mark Pinson, S. 90):
 
 „Lange Erfahrung hat uns bereits ausreichend gelehrt, wie wenig tatsächliche Bedeutung jegliche Verhandlungen und jegliches Abkommen mit den Bergvölkern haben können, und wie ihr Verständnis von einem Friedensschluß mit uns abweicht von unserer Forderung nach Unterwerfung.

General Alexander Kartsov, 1863 (CGIA Gruzii, f. 416, op. 3, d. 1103, l.1-2 ob., auch online, in meinem Vortrag Zitat ab dem Nebensatz "daß kein Frieden möglich ist"):
 
Die Maßnahmen, die gegen die Bergbewohner getroffen wurden, mögen grausam erscheinen, doch sie wurden von bitterer Notwendigkeit hervorgerufen. Die fünfzigjährige Erfahrung hat uns gezeigt,] daß kein Frieden möglich ist mit einem Volk, das keine Regierung besitzt und in dem nicht einmal ein Verständnis von der Unrechtmäßigkeit von Diebstahl und Raub vorhanden ist.

Wie man an den Zitaten sieht, wurde das Bild des fehlenden nordkaukasischen Rechtsempfindens verwendet, um eine stereotype Entwertung, Essentialisierung und damit ein Ausschließen aus den Befindlichkeiten der menschlichen Gemeinschaft vornehmen zu können, ein Prozedere, das geradezu typisch ist für das Vorfeld genozidaler Politik. Abgeleitet worden war dieser Topos u.a. aus der montesqieuschen Klimatheorie. Er fügt sich damit ein in gesamteuropäische, proto-rassistische Kolonialdiskurse. Natürlich gab es daneben auch kulturelle Mißverständnisse, die zum Vorwurf des Rechtsbruchs führten. Diese basierten darauf, daß die russische Militärverwaltung das segmentäre Organisationsprinzip der Tscherkessen nicht verstand, wesegen Verträge und Abkommen und ihr Geltungsbereich von beiden Seiten oft unterschiedlich interpretiert wurden (nachzulesen wäre das in den ethnographischen Beschreibungen von Karl Stal': "Etnografičeskij očerk čerkesskogo naroda", erneut veröffentlicht in: Tuganov, R. U. (Hrsg.): Russkie avtory XIX veka o narodach central'nogo i severo-zapadnogo Kavkaza, T. 1, Nal'čik 2001, S. 185-278). Von Relevanz ist dies hier allerdings nicht.

Das Argument des „kriminellen Nordkaukasiers“ beläuft sich in seiner Essenz auf die Behauptung, der Kaukasus sei erobert und die Nordkaukasier wären in diesem Zuge abgeschlachtet und vertrieben worden, weil das russische Zentrum den Westkaukasiern Vorstellungen vom guten, zivilisierten Leben habe nahebringen wollen. Der russische Kolonialismus und Imperialismus leiteten sich aber nicht von einem wahlweise vorhandenen oder abwesenden Rechtsverständnis der Kolonialisierten ab, er war Teil eines gesamteuropäischen Projektes und von machtpolitischen Zielsetzungen getragen. Es ging im russischen Falle – wie anderswo auch - um knallharte strategische, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Interessen einerseits, und um eine auf andere imperiale Mächte gemünzte symbolische Geltungspolitik andererseits. Das Wohlergehen der lokalen Bevölkerung spielte in diesem Zusammenhang maximal eine untergeordnete Rolle. Verträge und Abmachungen mit Einheimischen - und damit auch das Rechtsempfinden der Nordkaukasier selbst - interessierten nicht, die Zukunft des Nordkaukasus wurde über die Köpfe seiner Bewohner hinweg entschieden. (Eine sehr übersichtliche Darstellung der russischen geostrategischen Zielsetzungen im Kaukasus - vom "Dritten Rom" über das "griechische Projekt" hin zum "indischen Traum" findet sich in der Neuerscheinung von Manfred Quiring. Ein Nachlesen in seinem Buch "Der vergessene Völkermord. Sotschi und die Tragödie der Tscherkessen" kann ich allen Interessierten nur empfehlen).

Baberowski jedoch leistet sich bereits in diesem Punkt eine grobe historische Verzerrung, wischt alle geopolitsche Planung beiseite und behauptet mehrfach, die Kaukasus-Region sei für Rußland „weder ökonomisch noch militärisch von großer Bedeutung“ gewesen. An Stelle einer Beleuchtung imperialer Interessen und Motive setzt er das Konzept der „Befriedung“ und „Stablisierung“ (S.38): 
 
Nichts anderes als die Befriedung der Region stand deshalb im Zentrum der strategischen Überlegungen der Regierung in St. Petersburg."

Auch hierbei bedient er sich der klassischen kolonialen Argumentationsführung des 19. Jahrhunderts, stellt das imperiale Rußland ordnungsstiftende Macht dar und schreckt dabei weder vor dem distanzlosen Gebrauch des Begriffs der „Befriedung“ zurück noch vor duch und durch tautologisch-verworrenen Erklärungsansätzen wie (S.37):
 
 „Die Unterwerfung des Kaukasus war ein Prozess, der vom Krieg provoziert und mit der Idee der zivilisatorischen Mission gerechtfertigt wurde."

Betrachten wir nun aber näher, wie Baberowski seine Erzählung strukturiert und welcher Art Verzerrungen, Entstellungen und Auslassungen er sich dabei bedient, um die russische Expansion in den Kaukasus als ordnungsbringenden Gegenpol zum Nordkaukasier mit seinem fehlenden Rechtsverständnis präsentieren zu können. Baberowskis Erklärung des russischen kolonialen Ausgreifens liegt eine Art dreigliedriges Phasenmodell zugrunde: Er suggeriert ein Fortschreiten von einem Ausgangskonflikt noch vor der Präsenz des russischen Staates über eine relativ ruhige Phase konsensfähiger, indirekter russischer Herrschaft hin zu einer direkten Herrschaftsausübung samt Einführung des russischen Rechtssystems, die dann „Aufstand“ und „Vertreibung“ hervorruft:

1. Die frühe Phase der Rivalität zwischen kosakischen Siedlern und Nordkaukasiern

Hierzu behauptet Baberowski (S.37-38):

"In der Steppe nördlich des großen Kaukasusgebirges hatten sich am Ende des 18. Jahrhunderts russische Siedler und Kosaken niedergelassen. Sie befestigten die offene Grenze, indem sie Siedlungen und umzäunte Militärstützpunkte anlegten, die in einer zusammenhängenden Grenzlinie miteinander verknüpft wurden. Im Gegensatz zur Siedlerkolonisation in Nordamerika oder der britischen Expansion in Indien stand also nicht das ökonomische Interesse oder das Verlangen nach Land im Vordergrund, sondern die Herstellung einer sicheren Grenze zwischen Kaspischem und Schwarzem Meer. Nur beschnitten die Grenzen den Bewegungsspielraum der Bergvölker, die darauf angewiesen waren, sowohl die Berg- als auch die Steppenweiden für ihre Viehwirtschaft zu nutzen. Und so kam es, dass die Bergvölker mit den Kosaken, die in den Tälern siedelten, nicht nur Handel trieben, sondern auch Konflikte um Land und Weiderechte austrugen. Und wo die Siedler als Repräsentanten des zarischen Staates auftraten, konnte die Gewalt beim geringsten Anlass außer Kontrolle geraten und das zarische Militär wieder ins Spiel bringen. Nichts anderes als die Befriedung der Region stand deshalb im Zentrum der strategischen Überlegungen der Regierung in St. Petersburg."

Bereits an dieser Darstellung ist so vieles falsch, daß man sie guten Gewissens als Geschichtsklitterung bezeichnen könnte: Die Kosaken waren im Norden des Kaukasusgebirges nicht erst seit dem 18. Jahrhundert präsent, sondern sind dort bereits für das 16. Jahrhundert nachgewiesen. Zudem waren die Kosaken entstanden aus der (physischen und kulturellen) Vermischung von russischen Bauern, die der Leibeigenschaft und der Herrschaft des Zaren entlaufen waren, mit (tatarischer) Steppenbevölkerung und lokalen nordkaukasischen Gemeinschaften. Sie profitierten von der offenen Grenzregion und der Abwesenheit staatlicher Kontrolle und führten ein Leben in autonomen Gemeinschaften, Teil des russischen Staates waren sie zunächst nicht. Erst 1720 traten vor dem Hintergrund veränderter Machtverhältnisse die Terek-Kosaken im Osten des Kaukasus in den russischen Staatsdienst ein, die Kuban-Kosaken im Westen wurden ein wenig später, in den 1780ern, als Teil des russischen Militärs konstitutiert (hierzu siehe beispielsweise die nun ebenfalls zu einem "Klassiker" gewordene Studie von Thomas Barrett unter dem Titel "At the Edge of Empire: The Terek Cossacks and the North Caucasus Frontier, 1700-1860" aus dem Jahr 1999).
 
Es waren demnach auch nicht die Kosaken selbst, die auf die „Herstellung einer sicheren Grenze“ hingearbeitet hätten - warum hätte eine hybride, staatenlose Gemeinschaft hieran auch Interesse haben sollen? Gegen wen hätte man sich hier mit einer „sicheren Grenze“ verteidigen wollen? Konflikte um Weiderechte hatten sich jahrhundertelang nach lokalen Gesetzmäßigkeiten austragen lassen, ganz ohne daß man dafür einen Staat als Schiedsrichter und „Befrieder“ hätte bemühen müssen. Es war der russische Staat, der beginnend mit der Festung Mozdok im Jahr 1763 im Nordkaukasus Militärlinien errichten ließ. Ob nun das Jahr 1763 oder der Vertrag von Kücük Kaynarca von 1774 als Anfangspunkt genommen werden: der Krieg kam mit der Expansion des russischen Staates in die Region, nicht mit den Kosaken. Baberowski setzt denn auch selbst, wie der Titel seines Aufsatzes zeigt, den Beginn des Russisch-Kaukasischen Krieges auf 1774 an, macht sich dann aber im Text selbst bezeichnenderweise gar nicht die Mühe, dieses Datum zu erklärenm zu erläutern, was sich zu diesem Zeitpunkt in der Region verändert hatte.

Zum einen hat Baberowski hier wohl sein neues Credo vom Usprung kriegerischer Gewalt im „staatfernen Raum“ auf Biegen und Brechen auf die Verhältnisse im Nordkaukasus umsetzen wollen. Zum anderen scheint er generell ein Problem damit zu haben, soziopolitische Welten jenseits von staatlicher Präsenz zu denken, kommt denn auch mit dem Dreiecksverhältnis Staat – Kosaken – Kaukasier nicht klar und verwickelt sich in Widersprüche bezüglich der Frage, wer denn nun maßgeblich beim 'außer Kontrolle geraten' von lokalen Streitigkeiten gewesen sei. Noch viel wichtiger aber ist – ganz jenseits der Streitfrage, ob Gewalt nun im Zentrum oder der Peripherie entsteht – daß er mittels dieser historisch verzerrenden Darstellungsweise auf halb-explizite Weise an den russischen Kolonialmythos anschließen kann, demzufolge die Nordkaukasier ihre Konflikte nicht hätten selbst regeln können. Zu guter Schluß ist auch die Behauptung, die Eroberung des Kaukasus habe sich „aus den Konflikten des Zarenreiches mit den Nachbarländern Persien und dem Osmanischen Reich“ (S. 37) ergeben, historisch gesehen einigermaßen verquer: Rußland hat nicht den Kaukasus erobert, weil es mit dem Osmanischen Reich im Streit gelegen hätte und der Kaukasus an sich uninteressant gewesen wäre. Es war vielmehr seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert das beidseitige Streben nach territorialer Kontrolle im Nordkaukasus, das zu einem osmanisch-russischen Konflikt nach dem anderen führte (Ein Überblick über die Entwicklung der russisch-osmanischen Rivalitäten im Nordkaukasus findet sich u.a. in meinem Paper "War and State in the Northeastern Black Sea Region: The Impact of Russian-Ottoman Rivalry on Processes of Political Modernization").

2. Die Phase der indirekten Herrschaft

Hier ist bereits die Darstellung der Art und Weise, wie das georgische Königreich Kartli-Kachetien unter russische Oberhoheit gelangt sei, fehlerhaft. Baberowski schreibt (S.38):

Das Königreich Georgien, das sich 1801 ohnehin dem russischen Zaren als Schutzherrn unterworfen hatte, wurde aufgelöst und in zwei Gouvernements aufgeteilt (Tiflis und Kutaissi).

Dies ist gleich zweifach inkorrekt. Der russisch-georgische Protektoratsvertrag von Georgievsk wurde im Jahr 1783 geschlossen, die von georgischer Seite gestellten Bedingungen waren der Erhalt der territorialen Integrität und der Fortbestand des georgischen Herrscherhauses gewesen. Nachdem Rußland vertragswidrig im Jahr 1795 das georgische Königreich nicht vor einer persischen Invasion geschützt hatte, hat es das georgische Königreich von Kartli-Kachetien 1801 annektiert und in einer weiteren Verletzung des Protektoratsvertrags das Herrscherhaus abgesetzt. Das zumindest ist die allgemein gebräuchliche wissenschaftliche Darstellungsweise, wie sie auch samt Verweisen auf die Sekundärliteratur in meiner Magisterarbeit ("Imperiale Ethographie im Kaukasus. Zur wissenschaftlichen Erschließung Chevsuretiens im 19. Rußland des Jahrhundert",S.97-98), die von Baberowski als Zweitkorrektor bewertet worden war, nachzulesen ist - ich betone dies deshalb, weil es zeigt, daß Baberowski vom historisch zutreffenden Sachverhalt Kenntnis gehabt haben müßte.

Baberowskis Darstellung lehnt sich statt dessen an an koloniale Vorbilder wie den russischen Militärhistoriker Vasilij A. Potto, der von der „freiwilligen Angliederung Georgiens“ an Rußland (dobbrovol'noe prisoedinenie Gruzii) sprach, wie auch an die offizielle sowjetische Lesart nach 1950 (Zur Neubewertung des russischen Kolonialismus im Kaukasus ab 1950 siehe beispielsweise Zalim Kumykov: Vopros o vyselenii Adygov v Turciju v 50-60 godach XIX veka v istoričeskom Kavkazovedenii. Nal'čik 1998), die in Bezug auf die Einverleibung des Nordkaukasus ins russische Imperium allgemein von vchoždenie („Eintritt“) sprach und in antikolonialen Bestrebungen des 19. Jahrhunderts das Werk ausländischer Provokateure sah. Historikern in den verschiedenen nordkaukasischen Republiken wurde die Aufgabe zugewiesen, in der Vergangenheit Belege für den friedlichen (und möglichst früh anzusetzenden) Eintritt in das Russische Reich zu finden.
 
Die Behauptung des freiwilligen Eintrittes des Kaukasus in das Russische Imperium stellt heute ein heiß umstrittenes Politikum dar: so hat etwa der russische Präsident Vladimir Putin im Jahr 2006 per Dekret das Jahr Folgejahr (2007) zum 450-Jahres-Jubiläum der sogenannten freiwilligen Vereinigung des Nordkaukasus mit dem Russischen Reich ausgerufen, was wiederum heftige Proteste von nordkaukasischer Seite hervorgerufen hat. Sollte Herr Baberowski wissenschaftliche Einwände gegen die nunmehr gebräuchliche historiographische Darstellungsweise von 1801 als Annexion haben und nicht lediglich auf polemische Weise an russozentrische Darstellungen anknüpfen wollen, dann hat er diese in Form einer eigenen Studie samt Quellenbelegen geltend machen. In einer an ein Laienpublikum gerichtete Überblicksdarstellung eine tendendiöse, ehemals politisch verordnete Interpretation als objektive Wahrheit und Lehrmeinung anzubieten, hat etwas Dreistes an sich.

Die Unterstützung der Einheimischen, die Baberowski für ein Funktionieren indirekter Herrschaft voraussetzt, sieht er offenbar mittels eines kolonialen Gebens und Nehmens gesichert (S.39-40):
 
Es kam deshalb darauf an, die einheimischen Eliten für den Dienst in der zarischen Armee zu rekrutieren und ihre Herrschaftsrechte über Land und Leute zu bestätigen. In Georgien und in den muslimischen Regionen Transkaukasiens wurden russische Militärkommandanten eingesetzt, welche die letzte Befehlsgewalt inne hatten. Die alltägliche Ausübung von Herrschaft lag hingegen in den Händen der lokalen Adligen. Der georgische Adel wurde in den russischen integriert und mit Standesprivilegien ausgestattet. Den muslimischen Begs und Agas blieben solche weitgehende Privilegien zwar vorenthalten, gleichwohl bestätigte die Regierung ihnen alle Herrschaftsrechte gegenüber ihren Bauern und Gefolgsleuten. Als Gegenleistung verpflichteten sich Adelige und Begs, Steuern für die zarische Staatskasse einzutreiben, Recht im Auftrag des Staates zu sprechen und in der Armee des Zaren zu dienen.

Diese Aussage fügt sich zusammen mit der eingangs aufgestellten Behauptung (S.37), die Eroberung des Kaukasus habe „den Staatshaushalt belastet [...] und dem Imperium mehr Schaden als Nutzen“ gebracht. Und auch diese Sichtweise enthält eines der klassischen Mythologeme der russischen Kolonialhistoriographie. Natürlich hat die russische Herrschaft da, wo sie indirekt war, auch auf die Kooptation einheimischer Autoritäten abzielen müssen, dies heißt aber nicht, daß das Verhältnis, wie Baberowski hier suggeriert, ein weitgehend spannungsfreies gewesen wäre.
 
Den Topos des imperialen Gebens hat Bruce Grant in seiner Studie „The Captive and the Gift. Cultural Histories of Sovereignty in Russia and the Caucasus“ sehr schön aufgeschlüsselt. Er legt dar, wie „Nehmen so häufig als Geben kodiert wurde“ und daß wiederum zeigt, daß das Imperium „weniger objektive Strukturen signalisierte als strukturierte Felder von umstrittenen Beziehungen“ (d.h. ein Akt, der für das russische Zentrum als großzügiges "Geben" erschien, konnte aus nordkaukasischer Sicht als "Nehmen" im Zuge imperialer Selbstbedienung interpretiert werden). D.h. Grant analysiert, wie gemäß der Logik souveräner Herrschaft der Akt des imperialen Nehmens von Land, Personen und Gütern durch die Sprache des Gebens ermöglicht wurde (S.44). Ist diese Analyse in ihrer Luzidität auch neu und erst nach der baberowskischen Veröffentlichung erschienen, so hätte man doch zumindest die Denkfigur von den Kosten, die höher als der Nutzen gewesen seien, als gebräuchliches koloniales Stereotyp erkennen können. Leztendlich stellt sich auch die Frage, was die so nicht nachprüfbare Behauptung von den höheren Kosten in einer wissenschaftlichen Darstellung der russischen Eroberungspolitik zu suchen hat, denn für die Motivation der Eroberer ist sie, auch wenn sie faktisch bestätigt werden könnte, irrelevant, da sich das russische Zentrum über Kosten und Dauer des Eroberungskrieges immer wieder hinweggetäuscht hatte.

All das, was darauf hindeuten würde, daß es sich bei der von ihm an den Anfang gestellten indirekten Herrschaft im Kaukasus nicht um ein Arrangement zu beiderseitiger Zufriedenheit gehandelt haben könnte, wird von Baberowski hingegen ausgeklammert. So übergeht er etwa komplett die georgische Adelsverschwörung von 1832, die die russische Herrschaft im Transkaukasus direkt herausforderte und die der amerikanische Osteuropa-Historiker Stephen F. Jones als für die georgische Gesellschaft von ganz ähnlicher Bedeutung wie die des Dekabristen-Aufstandes für die russische Gesellschaft beschrieben hat. Des weiteren fällt nicht nur auf, daß Baberowski die russische Präsenz, wie zuvor ausgeführt, mit „Stabilisierung“ und „Befriedung“ konnotiert, sondern daß er die russische indirekte Herrschaft ausschließlich anhand der Verhältnisse im Transkaukasus beschreibt und dabei ein gleichgeartetes Vorgehen im gesamten Kaukasus impliziert (S.38):

Ebenso wie im nördlichen Kaukasus versuchten die russischen Eroberer zunächst nur, die annektierten Gebiete zu befrieden und zu stabilisieren. Eine solche Befriedung konnte nicht gegen den Willen, sondern nur mit Unterstützung der Einheimischen gelingen."

Hierbei fällt unter den Tisch, daß weite Teile des Nordkaukasus zu dieser Zeit noch gar nicht erobert waren. Dort, wo eine russische Präsenz nicht einmal ansatzweise gegeben war, das russische Militär noch keinen Fuß hin gesetzt hatte, wohin selbst einzelne Reisende nur mit Mühe vordringen konnten, ließen sich demzufolge auch keine indirekten Herrschaftsstrukturen aufbauen. Dazu kam in Gebieten wie dem Westkaukasus eine segmentäre, dezentrale Gesellschaftsstruktur, die durch das Fehlen stabiler und tieferer Hierarchien eine indirect rule impraktikabel machten: es fehlten grundsätzlich die Herrscher, die man kooptieren oder ihren politischen Loyalitäten entsprechend hätte austauschen und gegeneinander ausspielen können. Insofern ist Baberowskis entsprechende Zwischenüberschrift „Von der Kolonisierung zum Krieg“ (S.38) in ihrer gesamtkaukasischen Pauschalität zutiefst irreführend. Es ist zwar richtig, daß Kartli-Kachetien als erstes russisches Besitztum im Kaukasus kampflos annektiert worden war. Die schrittweise Ausweitung der russischen Herrschaft auf den Nordkaukasus hat dann aber bereits mit einem beträchtlichen Aufgebot an militärischen Mitteln stattgefunden. Es kann in Bezug auf den Nordkaukasus deswegen nicht in geringster Form die Rede davon sein, daß hier zunächst das Gebiet mit friedichen Mitteln kolonialisiert worden und anschließend der Krieg ausgebrochen wäre.

3. Der Übergang zu direkter Herrschaft und russichem Rechtssystem als Ursache kolonialer „Rebellion“

Den Übergang von indirekter zu direkter Herrschaft, und damit auch die Ursache für den Ausbruch von „Aufständen“ im gesamten Kaukasus macht Baberowski an den Reformen des deutschstämmigen Senators Hahn fest (S.40):

Erst als in den 1830er-Jahren in St. Petersburg der Gedanke aufkam, die Kaukasusregion in die russische Rechtsordnung und Verwaltung einzugliedern und damit das Prinzip der indirekten Herrschaft aufzugeben, veränderten sich die Beziehungen zwischen den Einheimischen und den Eroberern. Denn die russischen Reformen des Jahres 1840 untersagten den Gebrauch des lokalen Gewohnheitsrechts, sie entzogen den muslimischen Begs die Aufsicht über Dörfer und Bauern und unterwarfen die Bevölkerung russischer Jurisdiktion. Im Nordkaukasus mussten die Bergvölker die Erfahrung machen, dass die Nutzung von Land keine Ansprüche auf Besitz begründete, und so geschah es, dass in den 40er-Jahren des 19. Jahrhunderts überall im Kaukasus Aufstände ausbrachen, die sich in Dagestan, bei den Tschetschenen und Tscherkessen in eine blutige Rebellion gegen die russischen Eroberer verwandelte. Die Regierung in St. Petersburg benötigte mehr als 100 000 Soldaten und mehr als zehn Jahre, um diese Insurgenten blutig niederzuwerfen.

Bereits sprachlich gesehen ist diese Passage recht auffällig. Mit seltsam verklausulierten Fomulierungen und unpersönlichen Satzkonstruktionen wie „mussten die Bergvölker die Erfahrung machen“ wird ein historischer Prozeß seiner Akteure beraubt. Suggeriert wird hier nicht zuletzt ein Automatismus, dem zu Folge das Recht des Kolonisators lokales Rechtsverständnis wie selbstverständlich außer Kraft setzt und hinfällig macht. Kolonialismus und Kolonialkonflikte erhalten mit diesen ambivalenten Formulierungen den Anstrich einer Naturmacht, die über die verschiedenen Parteien hereinbricht und sich unaufhaltsam Bahn schafft - eine Darstellungsweise, die sich ebenfalls häufig in russischen kolonialen Quellen findet. Letzendlich übernimmt Baberowski hier das Anspruchsdenken des Kolonisators, der kollektive Landnutzungsrechte nicht anerkennt, und zwar - worin auch das eigentliche Problem besteht - ohne explizit Bekenntnis hierzu abzulegen. Er vertauscht mittels schwammig-offener Formulierungen in einer Art Taschenspieler-Trick nachträgliche wissenschaftliche Wertung und Kolonialdiskurs,d.h.  ganz ohne daß dieses Austauschen für den normalen Laien-Leser ersichtlich wäre. Letztlich kommt Baberowski aber auch gar nicht um derartige, geradezu mythisch wirkende Verkettungen herum und zwar deswegen, weil er sich in seiner Darstellung von der Ebene faktisch gesicherter historischer Abläufe entfernt, seine „Analyse“ demzufolge auch keine korrekten kausalen Zusammenhänge bietet. Wo eine wissenschaftliche Analyse historischer Zusammenhänge und Abfolgen unterbleibt, muss sich die Erzählung dann auf andere Weise zusammenfügen.  Insbesondere der Satzbaustein „und so geschah es, dass“ erinnert denn auch sehr viel mehr an das Genre des Märchens denn an wissenschaftliche Texte.

Auf faktischer Ebene gegen die baberowskische Darstellung einzuwenden wäre, daß die Hahnschen Reformen nicht die tiefe und flächendeckende Bedeutung für den Gesamtkaukasus hatten, die ihnen hier von Baberowski zugeschrieben wird: die Reformen, die am 10. April 1840 offiziell beschlossen worden waren, galten bereits im Folgejahr als gründlicher Mißerfolg, woraufhin ihr Urheber, Baron Hahn, im August 1841 beim Zaren in Ungnade fiel. Im Vergleich zum Raum und zur Relevanz, die hier den Hahnschen Reformen zubemessen wird, ist dann das Auslassen der georgischen Adelsverschwörung von 1832 umso inakzeptabler – wenn dies allerdings auch einer eigenen Logik folgt, denn eine Erwähnung hätte den von Baberowski behaupteten zeitlichen und kausalen Ablauf der russischen Kolonialpolitik im Kaukasus durcheinander gebracht.

In Bezug auf den geographischen Geltungsbereich der Hahnschen Reformen hätte klargestellt werden müssen, daß sie allein die administrativen Verhältnisse im Transkaukasus betrafen. Relevant für den Nordkaukasus war dieses verwaltungstechnische Experiment höchstens insofern, als die von ihm hervorgerufenen regionalen Unruhen im Transkaukasus die russischen Kräfte eine Zeit lang ablenkten und damit Schamil eine freiere Hand gegen das russische Vordringen boten. Der nordkaukasische antikoloniale Widerstand selbst ging jedoch diesem kurzlebigen transkaukasischen Zwischenspiel um mehr als ein halbes Jahrhundert voraus und hat es auch um rund zwei Jahrzehnte überdauert, kausal verknüpft sind beide Phänomene nicht. In Bezug auf die vorliegende Darstellung macht auch diese Verzerrung dennoch Sinn: Hier gilt, daß, wenn Baberowski sich an eine korrekte Darstellung historischer Abläufe gehalten hätte, die Rolle des Staates kaum als die eines Befrieders, sondern vielmehr als die eines Konfliktstifters und damit als Kriegspartei erschienen wäre.

Um nun gezielt auf den Nordkaukasus zurück zu kommen: Von Revolte, Rebellion und „Insurgenten“ zu sprechen, setzt die zuvorige Etablierung russischer Herrschaft voraus, die aber zu diesem Zeitpunkt in weiten Teilen des Nordkaukasus nicht einmal ansatzweise vollzogen war. Wo staatliche Herrschaft gar nicht besteht, kann auch keine Verwaltungsumstellung stattfinden, die ihrerseits Aufstände oder Rebellionen gegen dieselbe provozieren könnte. Hiermit wird denn auch das von Baberowski behauptete (fehlende) Rechtsverständnis der Einheimischen als Aufhänger historischer Abläufe hinfällig: es ist erst die ahistorische Zerlegung des russisch-nordkaukasischen Konfliktes in die von Baberowski behaupteten konsekutiven Phasen, die die koloniale Denkfigur vom „kriminellen Bergbewohner“ an Erklärungskraft gewinnen läßt.
 
Baberowski zum Schicksal der Tscherkessen im Westkaukasus 

Fatal wird diese kolonial geprägte Argumentationsform dann, wenn sie sich zur Aufgabe macht, eine Begründung für die genozidale Zerschlagung der tscherkessischen Präsenz im Westkaukasus zu liefern. Der einzige Paragraph, in dem Baberowski das Schicksal der Tscherkessen im Westkaukasus überhaupt erwähnt (weiter oben auf der gleichen Seite - S. 41 - spricht er denn auch davon, daß die Gefangennahme Schamils im Jahr 1859 "nur das offzielle Ende eines bereits gewonnenen Krieges" repräsentiert hätte, zeigt auch, welche geringe Bedeutung er den anschließenden Vorgänge im Westkaukasus samt Völkermord an den Tscherkessen zugesteht), lautet (S.41):
 
"Auf zweierlei Weise brach die zarische Regierung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts den Widerstand der Unterworfenen und integrierte die neu erworbenen Regionen in das Imperium: einerseits durch rücksichtslose Vertreibung und systematische Bestrafung rebellischer Volksgruppen, andererseits durch Integrationsangebote. Nach dem Ende des Schamil-Aufstandes wurden zahlreiche Tschetschenen aus der Heimat getrieben, 1864 flohen Tausende Tscherkessen in das Osmanische Reich, weil sie unter den veränderten Bedingungen nicht länger in ihren angestammten Siedlungsgebieten bleiben konnten. Der spätere Kriegsminister Dmitri A. Miljutin, der die Operationen gegen die Bergvölker angeführt hatte, bestand darauf, dass Volksgruppen, die sich nicht integrieren ließen, deportiert werden mussten."

Im Gegensatz zu dem, was Baberowski Ende 2005 gegen mein Dissertationsprojekt vorgebracht hatte (siehe vorherigen post), fällt hier der Begriff der Deportation denn doch, allerdings in etwas verbrämter Weise: nicht als historischer Fakt an sich, sondern als Handlungsprinzip einer bestimmten Persönlichkeit. So heißt es denn nicht, daß „Volksgruppen, die sich nicht integrieren ließen“, deportiert worden seien, sondern daß Miljutin darauf "bestand", daß sie „deportiert werden mussten“. Ob dieses 'Bestehen auf' als Festhalten an der eigenen Meinung oder als konsequente politische Umsetzung derselben zu denken ist, bleibt bei dieser Formulierweise auf bezeichnende Weise in der Schwebe. Von den Tscherkessen wird namentlich nur gesagt, daß sie „geflohen“ seien, inwiefern und in welchem Umfang sie Deportationen ausgesetzt waren, selbst das läßt Baberowski offen. „Flucht“, „rücksichtslose Vertreibung“ und „Deportation“ werden des weiteren als alternative Deutungsmöglichkeiten nebeneinandergestellt, ohne daß erläutert würde, wie diese sich zueinander verhielten und welche Volksgruppen konkret von welcher Variante der russischen „Befriedungspolitik“ betroffen waren.
 
Selbst für ein beschwichtigendes Spiel mit Zahlen ist sich der Autor nicht zu schade, wenn er von "Tausende Tscherkessen" spricht: Baberowski hatte von mir 2004 eine zeitgenössische russische Quelle (Darstellung der "Aussiedlungen" von Adolf Berže, siehe vorherigen post) erhalten , die verdeutlicht, daß im Zeitraum von 1858-1865 offiziellen Zählungen zufolge insgesamt 493 194 Tscherkessen aus dem Westkaukasus "ausgesiedelt" wurden - die tatsächliche Zahl dürfte, da die Exilierung nicht vollständig bürokratisch erfaßt wurde, noch weitaus höher gelegen haben. Es hat sich damit nicht um tausende, auch nicht um zehntausende, sonder hunderttausende gehandelt, einigen Schätzungen von angesehenen Historikern wie Kemal Karpat zufolge sogar um Größenordnungen zwischen einer und zwei Millionen - Es erscheint mir unwahrscheinlich, daß Baberowski nicht in der Lage war, dies nachzulesen.

Wohl zeigt diese Passage, daß Baberowski nunmehr nicht ganz auf eine Rezeption der bestehenden Forschung zum Völkermord an den Tscherkessen verzichtet hat und diesen nicht mehr geradeheraus negiert, zum anderen verdeutlicht sie aber ein weiteres Mal, daß er imperiale Interpretationsschemata nicht verläßt, er vielmehr auf der Suche nach apologetischen Erklärungen ist. Daß in der angebotenen Erklärung höchst Unterschiedliches zusammengemischt wird, ist denn auch nicht ein Indiz für einen kritischere, differenzierteren Umgang mit historischen Fakten und Prozessen, sondern für ein defensives Verdrängen mit vordergründig komplementären, aber zusammengenommen inkonsistenten Argumenten, wie es Sigmund Freud mit seiner Kessel-Logik (»Erstens habe ich von B überhaupt keinen Kessel entlehnt; zweitens hatte der Kessel bereits ein Loch, als ich ihn von B übernahm; drittens habe ich den Kessel ganz zurückgegeben.«) beschrieben hat. So werden folgende, zumindest teilweise einander widersprechende, aber miteinander verwobene Varianten/Bedeutungsebenen offeriert, die in dem Maße, wie sie die russischen Politik zu erklären versuchen, diese auch entschuldigen (alles auf die bereits zitierte Passage bezogen):

a) Die „Unterworfenen“ rebellierten und wurden bestraft

Baberowski geht, indem er vom „Widerstand der Unterworfenen“ spricht,  ein weiteres Mal von der falschen Prämisse aus, der Westkaukasus habe sich bereits unter russischer Kontrolle befunden, als die Tscherkessen dann „unter den veränderten Bedingungen“ (welchen?) mit der imperialen Herrschaft in Konflikt geraten seien. Gerade für den Westkaukasus und die dort lebenden Tscherkessen gilt jedoch, wie oben schon allgemein für den Nordkaukasus dargelegt, in besonderem Maße, daß eine russische Oberherrschaft zum Zeitpunkt der von Baberowski behaupteten Umstellung des kolonialen Systems noch gar nicht bestand. Der Westkaukasus war von Rußland erst seit dem Abkommen von Adrianopel im Jahr 1829 offiziell beansprucht worden. Zuvor war aufgrund der russisch-osmanischen Rivalität in der Region eine besonnene Haltung geboten gewesen, hatte man zwar von einer „Annäherung“ mit seinen Bewohnern, nicht aber von der Aneignung des Territoriums gesprochen.

Auch nach 1829 war an eine imperiale Kontrolle der Transkuban-Region nicht zu denken gewesen. Erst nach und nach wurden ab den 1830ern einzelne Festungen in unmittelbarer Küstennähe errichtet, die bis in die 1850er hinein zudem noch ohne Verbindungen untereinander per Landweg blieben. Russische Augenzeugenberichte lassen keinen Zweifel daran aufkommen, was von dieser punktuellen militärischen Präsenz zu halten war. Russische Autoren beschrieben einen Zustand, in dem imperiale Kontrolle nur auf Schußweite bestand und Festungen, in denen die russischen Belagerer zu Belagerten wurden (siehe etwa RGVIA, f. VUA, d. 18048, l. 5 ob., l. 10f). Das Landesinnere konnte von russischen Staatsbediensteten noch lange Zeit nicht einmal betreten werden. Diejenigen russischen Offiziere, die zu Rekognoszierungs-Zwecken das Gebiet bereisten, taten dies incognito, als Kaukasier verkleidet (nachzulesen u.a. bei F. F. Tornau: „Vospominanija kavkazskogo oficera“, neuveröffentlicht u.a. in: Makarov, A.G./ Makarokva, S. E.: F. F. Tornau. Vospominanija kavkazskogo oficera, Moskau 2008, S. 171-423).

Die russische Eroberung des Westkaukasus wurde als Vernichtungskrieg gegen die Bevölkerung vollzogen, die tscherkessische Präsenz im Westkaukasus mittels einer gezielten, von langer Hand geplanten Säuberungspolitik zerschlagen. Die Kolonisierung der Region durch russiche Kosaken und andere orthodoxe Siedler erfolgte erst nach Kriegsende am 21. 5. 1864 und stellte sich zudem bald als recht vollständiger Mißerfolg heraus.

b) Das russische Imperium offerierte eine Wahlmöglichkeit, das Integrationsangebot wurde von nordkaukasischer Seite ausgeschlagen

Der imperiale Topos des Gebens und Nehmens täuscht, wie oben schon angerissen, über höchst ungleiche Machtverhältnisse hinweg. Abgesehen davon, daß es allein die russische Seite gewesen wäre, die die Bedingungen diktiert und es keinen Aushandlungsprozeß gegeben hätte, wurden im Falle der Tscherkessen diese „Integrationsangebote“ auch mit Absicht so gestaltet, daß sie für die Mehrheit unannehmbar geblieben wären. Bei der scheinbaren Wahlmöglichkeit (Umsiedlung in sumpfiges Land am Kuban oder Aussiedlung/Deportation) ins Osmanische Reich handelte es sich um ein Rechtfertigungs- und Verschleierungsmanöver, daß die Durchführung von "Säuberungen" im Westkaukasus überhaupt erst möglich machte. Da ich an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen möchte, sei auf die Analyse in meinem Aufsatz „A colonial experiment in cleansing“ verwiesen.
Die russische Führung hatte unabhängig von der politischen Haltung der Tscherkessen spätestens 1862 (mit der zarischen Unterschrift unter die in den Jahren zuvor vorbereiteten Pläne) bereits entschieden gehabt, daß der größere Teil der einheimischen Bevölkerung des Westkaukasus einer Kolonisation durch russische Kosaken zu weichen habe. Der russische Militärhistoriker Rostislav Fadeev hat diese Politik denn auch folgendermaßen auf den Punkt gebracht: „Der Staat benötigte das Land der Bevölkerung jenseits des Kuban, an ihr selbst hatte er keinerlei Bedarf.“ („Zemlja zakubancev byla nužna gosudarstvu, v nich samich ne bylo nikakoj nadobnosti“, in: R. A. Fadeev: „Pis'ma s Kavkaza, Neuauflage als: R. A. Fadeev, Kavzazskaja vojna, Moskau 2005, S. 196).Allerdings hat auch die baberowskische Anspielung auf ein "Ausschlagen" von Integrationsangeboten koloniale Wurzeln: so hatte Fadeev beispielsweise, selbst in seiner Argumentation höchst inkonsequent, im bereits erwähnten Werk die russische Säuberungspolitik mit einem Verweis auf eine angeblich vorhandene tscherkessische Wahlmöglichkeit gerechtfertigt (Fadeev, s.o., S. 187):
 
"Die Bergbewohner litten furchtbare Not, denn es konnte auch nicht anders sein. Sie lehnten die gnädigen Vorschläge, die ihnen der Herrscher- Imperator gemacht hatte, ab, und nahmen stolz die Herausforderung zum Krieg an."

c) Die Tscherkessen konnten unter den veränderten Bedingungen nicht bleiben und flohen

Auch hier werden historische Prozesse entpersonalisiert und von den verantwortlichen staatlichen Instanzen abgekettet, so daß der Anschein erweckt wird, objektive Faktoren hätten jenseits aller Akteurs-Intentionen zum Exodus der Tscherkessen als historische Zwangsläufigkeit geführt. Daß die Tscherkessen „nicht länger in ihren angestammten Siedlungsgebieten bleiben konnten“, war eine bewußte Entscheidung auf politischer Ebene gewesen, mit dieser wurde die russische Säuberungspolitik nach dem Krimkrieg als Umsetzung europäischer Modelle von Bevölkerungspolitik in Gang gesetzt wurde. Auch hier fehlt Baberowski jegliche wissenschaftliche Distanz zum kolonialen Diskurs, er legt nicht einmal dar, in was diese „veränderten Bedingungen“ seiner Ansicht nach bestanden hatten und inwiefern diese einen Verbleib der Tscherkessen im Westkaukasus ausgeschlossen hätten.

d) Es gab Bevölkerungsgruppen, die nicht integrierbar waren und darum deportiert wurden

Hier schließt sich der Bogen und sind wir wieder bei Baberowskis Ausgangspunkt, einem essentialisiertem Blick auf die Nordkaukasier als Bevölkerung mit fehlendem Rechtsverständnis und fehlendem „zivilen Geist“ angelangt. Der Topos der Unintegrierbarkeit der Tscherkessen ins Imperium, hat der russischen Säuberungs-Politik mit ihren tödlichen Folgen für die Tscherkessen als pseudo-wissenschaftliche Rechtfertigung gedient. Zu ergänzen wäre an dieser Stelle lediglich noch, daß Baberowski auch hier wieder mit einiger sprachlicher Akrobatie in der Schwebe läßt, ob er lediglich die zeitgenössische Sichtweise beschreibend wiedergibt, oder ob er selbst es ist, der diese Erklärungen erteilt. Letzendlich vermischt sich hier seine Stimme mit den Äußerungen seiner kolonialen Vorgänger.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß Baberowskis Darstellung, so kurz sie auch ist, eine Vielzahl sachlicher Fehler enthält und auch ansonsten an Verzerrungen, Auslassungen und Entstellungen reich ist. Der Autor scheint weitgehend ohne Lektüre von Quellen, Sekundärliteratur und Realisierung von Forschungskontroversen ausgekommen zu sein.Was Baberowski hier liefert, ist eine tendentiöse Darstellung die allenthalben an Kolonialklischees anknüpft und dies, die eigene Befangenheit, nicht einmal zu erkennen gibt. Eine kritische Auseinandersetzung mit und wissenschaftliche Distanz zu Behautpungen der imperial geprägten Historiographie des 19. Jahrhunderts ist für mich nirgends zu finden.

Andererseits scheint er denn doch vorgebaut zu haben: Charakteristisch für diesen Aufsatz ist, daß Baberowski mit changierend-ambivalenten Formulierungen immer wieder sachlich und faktisch klaren Aussagen ausweicht und sich statt dessen in der Kunst von Andeutung und Suggestion ergeht. Gerade auch durch diese Unterschwelligkeit, die erst bei einer eingehenderen Analyse zum Vorschein tritt, kann er koloniale Denkfiguren und essentialisierende Zuschreibungen bedienen. Für ein Laien-Publikum, für das das Büchlein ja explizit gedacht war, bedeutet dies, daß den Lesern keinerlei Möglichkeit geboten wird, sich etwaige bereits unbewußt vorhandener Klischees, die durch Populärkultur und Medien transportiert werden, zu verdeutlichen und sich mit ihnen auf kritische Weise auseinanderzusetzen. Baberowski wird mit seiner "wissenschaftlichen Darstellung" damit im Zweifelsfall nur das bestätigen, was der Durschnittsdeutsche ohnehin schon über "den Orientalen" zu wissen meint.

Es ergibt sich insgesamt der Eindruck einer apologetischen Schreibmotivation und einer zentralstaatlichen, ordnungspolitisch beeinflußten Sichtweise, die die imperiale Unterwerfung der Peripherien des Reiches naturalisiert. Dies fügt sich spannungs-und widerspruchsfrei ein in die Intention des Bandes, deutschen Soldaten bei der Vorbereitung für militärische Interessensdurchsetzung im Kaukasus behilflich zu sein. Der Aufsatz gibt damit ein bemerkenswertes Beispiel für den Parallellismus und die gegenseitige Bedingung von imperialer Politik und orientalisierender Wissenschaft. Die Verletzung wissenschaftlicher Arbeitsregeln wird dabei in Kauf genommen.



Nachsatz: Geschichte als Gegenwartswissenschaft - Baberowksis Plädoyer für wissenschaftliche Beliebigkeit

Hier noch als Ergänzung eine Darstellung des Wissenschaftsverständnisses Jörg Baberowskis in einer Eigendarstellung, die sich meines Erachtens gut mit den oben analysierten Schreibpraktiken zusammenfügt:



Es heißt hier u.a.:
"Geschichtswissenschaft ist eine Wissenschaft, die Antworten auf die Fragen der Gegenwart gibt. Nichts anderes. Denn in die Vergangenheit können wir nicht zurück, die ist vergangen. Und weil sie vergangen ist, ist die Vergangenheit auch nicht unser Gegenstand. Sondern der Gegenstand, den wir haben, sind diejenigen Dinge, die aus der Vergangenheit erhalten geblieben sind. Aber erhalten geblieben sind sie nur deshalb, weil wir Fragen an sie stellen. So eine antike Tonvase ist erst mal Müll, Abfall, ist nichts. Für einen Bauern, der sie irgendwo findet, sagt diese Tonscheibe gar nichts. Wenn aber jemand eine Frage hat, was wohl diese Tonscheibe in der Zeit, aus der sie stammt, bedeutet haben mag, lädt sie sich plötzlich mit Sinn auf. Und plötzlich wird ein Gegenstand, der alt ist, mit Sinn ausgestattet. Aber den Sinn bekommt die Tonscheibe nur durch die Frage des gegenwärtigen Menschen. Und deshalb ist die Geschichtswissenschaft eine Gegenwartswissenschaft."

Es scheint mir, diese im Duktus der "Sendung mit der Maus" gehaltene Erklärung möchte dem Mann und der Frau auf der Straße verständlich machen, was eine postmoderne Wendung von Geschichtswissenschaft ist. Auch hier aber greifen die baberowskischen Erklärungen zu kurz, geben sie nicht postmoderne Ansätze wieder, sondern ein Zerrbild, die populäre Verballhornung, die postmoderne und poststrukturalistische Theoriebildung durch ihre Gegner erfahren hat. Die hier versuchte Gleichsetzung von "postmodern" mit einer "Beliebigkeit" von Sinnbildungsprozessen ist auf groteske Weise zu kurz gedacht. 

Um im Bild zu bleiben: Der Bauer, der angesichts des brüchigen Tons, den sein Pflug zu Tage gefördert hat, in unschlüssiges Staunen verfällt, dürfte postmodernen Erkenntnisprozessen sehr viel näher kommen als ein Baberowski, der das monströse Artefakt (Julia Kristeva nennt es "Abjekt", das Weggeworfene als Zwischending - weder Subjekt noch Objekt ) und damit die Spur des Fremden, des Un-heimlichen, das in seine Welt hereinbricht, einfach zu einem utilitären Gegenstand mit einer ihm genehmen Funktion deklariert.  Einem performativen Schöpfungsakt à la "es werde und es wurde" durch den "Experten" der Geschichtswissenschaft.

 Baberowski suggeriert hier in diesem Interview-Ausschnitt eine vollständige Kontrolle des Subjektes über seine Sprache und die damit intendierte Bedeutung, er  impliziert, daß Geschichte sich beliebig mit Sinn füllen lasse. Daß sich jemand, der an einer Dienstbarmachung von Wissenschaft durch die Politik arbeitet, einen derartigen Theorieverschnitt zusammenbastelt, wundert mich allerdings nicht - auch hier wird, was nicht paßt, passend gemacht. Sogar an seine Doktoranden hat Baberowski derartige Weisheiten offenbar weitergegeben: ich erinnere mich an eine kontroverse Diskussion über thematische und theoretische Rahmensetzungen in drittmittelgeförderten Großprojekten, in deren Verlauf ein Nachwuchswissenschaftler vom HU-Lehrstuhl (sinngemäß) sagte, er sehe darin kein Problem, seiner Ansicht nach ließe sich das meiste an historischem Material doch so wenden, daß es sich ohne größere Schwierigkeiten in die von oben vorgegebenen Anforderungen und thematische Strukturierung einfüge. Letzendlich erfüllt auch das Reden von einer postmodernen Beliebigkeit eine diskursive Funktion: die, Wissenschaft in den Dienste von Politik und Militär zu stellen. Was Geschichte ist, was stattgefunden hat, was seine Bedeutung ist, wird von uns vor dem Hintergrund unserer aktuellen Bedürfnisse entschieden.

Der Poststrukturalismus selbst geht jedoch von geradezu gegenteiligen Annahmen aus. Dem Poststrukturalismus ist Beliebigkeit im Sinne eines individuellen Willensaktes vollkommen fremd. Roland Barthes etwa betrachtet einen Text als ein vielschichtiges Gewebe, bestehend aus den Zitaten Anderer. Für ihn ist der Autor als selbstbestimmtes Subjekt tot. Derjenige, der schreibt, ist nicht frei in seinem Gebrauch von Bildern und Symbolen, sondern Teil eines Geflechtes symbolischer Beziehungen, die sich aus dem ergeben, was bereits von anderen, anderswo und zu anderen Zeiten gesagt wurde. Dies führt zu einer Vielschichtigkeit von Sinn, die immer in einen Text miteinfließt, ob der Autor es will oder nicht, er sich dessen bewußt ist oder es ohne Kenntnisnahme des Schreibenden erfolgt. Der Schreiber hat bestenfalls eine unvollständige Kontrolle über das, was er schreibt. Sinn ist hier etwas Unbeherrschbares, etwas, das immer wieder entgleitet und sich entzieht. Aus poststrukturalistischer Sichtweise schafft nicht der Autor Realität, indem er schreibt, er wird von seinen Texten "geschrieben" - im Falle Baberowskis von militärischen und imperialen Diskurszusammenhängen.

Abschließend sei mir noch eine letzte poststrukturalistische Pointe erlaubt:
Ein praktisches Exempel dafür, daß der Überschuß an Sigifikanten dazu führt, daß ein Autor stets mehr preisgibt, als ursprünglich beabsichtigt war, daß damit auch Unterdrücktes immer wieder zurückkehren wird, könnte man letztendlich auch im vorliegenden Baberowski-Interview selbst sehen. Das baberowskische Plädoyer für die Beliebigkeit von Sinngebungsprozessen durch den Historiker wurde auf youtube gestellt an einem für die Geschichte des Westkaukasus durchaus nicht beliebigen Tag. Der  21. Mai steht sowohl für das Datum der russischen Siegesfeier zum Ende des Kaukasuskrieges in Kbaada/Krasnaja Poljana im Jahr 1864 und steht, in seiner nachträglichen Umwertung, den tscherkessischen Tag der Trauer, symbolisiert das Andenken an die nordkaukasische Niederlage und den Verlust der Heimat. Der 21.Mai 1864, der zusammen mit dem Völkermord an den Tscherkessen von Baberowski verdrängt und verleugnet wird, er ist auch in diesem Plädoyer für die Beliebigkeit und Fügsamkeit historischer Deutungen zumindest als "flottierender Signifikant" (Ernesto Laclau) präsent.

Oder, in den Worten des poststrukturalen Psychoanalytikers Lacan:

Ici, le signe et l'être merveilleusement disjoints, nous montrent lequel l'emporte quand ils s'opposent. L'homme assez homme pour braver jusqu'au mépris l'ire redoutée de la femme, subit jusqu'à la métamorphose la malédiction du signe dont il l'a dépossédée.
                                         
                                                              Jacques Lacan, Écrits I. Texte intégral, Paris 1966/1999, S. 31